Human Rights Lectures

Die Human Rights Lectures werden jedes Jahr im Sommersemester von unserer Amnesty International Hochschulgruppe durchgeführt. In den Vorlesungsreihen werden wichtige menschenrechtliche Fragen aufgeworfen und in einem interdiszipliären Umfeld diskutiert. Dabei finden nicht nur Wissenschaftler sondern auch Politiker und Vertreter von NGOs gehör.

Ihr findet auf diesen Seiten nicht nur das Programm der aktuellen Vorlesungsreihe, sondern auch eine Übersicht über die vergangenen Vorlesungsreihen.

Referent: Berndt Hinzmann, INKOTA-netzwerk e.V., Kampagne für Saubere Kleidung / Clean Clothes Campaign

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Informationen zu INKOTA und der Kampagne für Saubere Kleidung (Berndt Hinzmann)

Gemeinsam für eine gerechtere Welt

INKOTA-netzwerk e.V.

INKOTA (Information, Koordination, Tagungen) steht seit über 35 Jahren für unabhängiges entwicklungspolitisches Engagement.

Heute gehören 21 Gruppen und mehr als 120 Einzelmitglieder vor allem im Osten Deutschlands zum Netzwerk. Unter dem Motto „Gemeinsam für eine gerechtere Welt“ unterstützt INKOTA Projektpartner in Nicaragua, El Salvador, Guatemala, Mosambik und Vietnam, die in ihren Ländern für gerechte gesellschaftliche Strukturen eintreten. In Deutschland fördert INKOTA die Vernetzung von entwicklungspolitischen Basisgruppen. In der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist das Engagement in Kampagnen, wie der für „Saubere” Kleidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Bekleidungsindustrie oder für mehr Gerechtigkeit im Welthandel, ein wichtiger Schwerpunkt.

Denn Entwicklung beginnt im eigenen Land.

Als Teil der weltweiten globalisierungskritischen Bewegung setzt sich INKOTA für eine Welt ein, in der die Lebensinteressen aller Menschen mehr zählen als das ökonomische Interesse der Privilegierten. Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster, insbesondere in den Industrieländern, können Armut und Ungerechtigkeit verringern.

 

Clean Clothes – Kampagne für Saubere Kleidung

Ein Beispiel dafür, dass Veränderung möglich, ist die Kampagne für Saubere Kleidung. Die Clean Clothes Campaign (CCC) wurde 1990 in den Niederlanden gegründet und existiert heute in zwölf europäischen Ländern. Das Ziel der CCC ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der weltweiten Bekleidungs- und Sportartikelindustrie. Hierzu werden Endverbraucher informiert, der kritische Dialog mit Unternehmen geführt, Organisationen der ArbeiterInnen unterstützt und öffentliche Aktionen durchgeführt. Akute Missstände, etwa 30 Fälle pro Jahr, werden in Eilaktionen (Urgent Appeals) aufgegriffen.

Weiterlesen: Folien der 9. Veranstaltung zur Unternehmenstransparenz

 

Referentin: Cornelia Heydenreich, Germanwatch e.V., Referentin für Unternehmensverantwortung 

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Referentin: Birgit Riess, Bertelsmann Stiftung, Direktor Programm Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen

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Podiumsdiskussion am 10. Juni

"Wieviel Verantwortung sollten Unternehmen tragen?" ist eine entscheidende Frage, die im menschenrechtlichen Dialog mit Unternehmen oft aufgeworfen wird. Aufbauend auf den bisherigen Veranstaltungen der Human Rights Lectures, wird diese deshalb am Mittwoch, den 10. Juni, ausführlich aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert.

Die Diskutanten Dr. Lin-Hi, Köster (LL.M.) und Neuhäuser (M.A.) entstammen verschiedenster Fachrichtungen - nämlich der Wirtschaftsethik, dem Völkerrecht und der Philosophie.

Die Human Rights Lectures finden jeden Mittwoch um 16 Uhr c.t. in der Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45 im Raum KL 25/134 statt.

Hinweis: Die Folien der Vorlesungen findet ihr als Untermenüpunkte des Programms 2009 auf dieser Homepage. Zusätzlich zu den Folien sind teilweise auch Zusammenfassungen vorhanden. 

 

Referent: Dr. Karsten Nowrot, LL.M., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht

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Zusammenfassung (von Matthias Rost)

Staaten sind auf ein stetiges Wirtschaftswachstum angewiesen, damit z.B. die Steuereinnahmen wachsen und somit das soziale Sicherungssystem verbessert werden kann. Als "Exportweltmeister" ist Deutschland dabei insbesondere auf Investitionen und den Absatz von Waren in Drittländer angewiesen. Das jeweilige Außenwirtschaftsrecht stellt hierbei die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Staaten dar.

Mit einem stetig steigenden Gesamtumfang bei Direktinvestitionen - im Jahr 2007 lag das Volumen dieser bei rund 1833 Mrd. US-$ - gewinnen diese zunehmend an Bedeutung. Umso wichtiger ist es deshalb, dass diese in einem menschenrechtlichen Kontext betrachtet werden. Die rechtliche Grundlage für Direktinvestitionen in einem Land wird in bilateralen Investitionsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern reguliert. Diese Investitionsabkommen sichern Investoren zu, dass diese im Fremdland nicht benachteiligt werden dürfen und garantiert vor allem einen materiellen Schutz für die Investoren. Im weiteren wird ein Beilegungsverfahren definiert, dass es den Investoren oft erlaubt direkt gegen das Gastland zu klagen.

Während in den Investitionsabkommen die Pflichten der Vertragsstaaten gegenüber Investoren und entsprechende Beilegungsverfahren definiert werden, werden die Investoren nicht explizit an die Einhaltung der Menschenrechte in dem Fremdland gebunden. Zwar wurden in einigen Beilegungsverfahren vor dem "International Centre for the Settlement of Investment Disputes" (ICSID) Menschenrechte herangezogen um die Klagen von Investoren abzulehnen, allerdings ist dies nicht der Regelfall.

Norwegen hat im Jahr 2007 durch einen Entwurf für einen Muster-Investitionsvertrag für Aufsehen gesorgt. In diesem wurde zum ersten Mal explizit ausgedrückt, dass Unternehmen eine gewisse gesellschaftliche Verantwortung tragen. Die Formulierung an sich ist jedoch recht schwammig. Zudem wurde der Vertrag noch kein einziges Mal als Grundlage für ein Bilaterales Investitionsabkommen verwendet.

Neben den bilateralen Investitonsabkommen haben auch Exportkreditgarantien an Gewicht zugenommen. Bei Exportkreditgarantien handelt es sich um "Versicherungen" für Exportgeschäfte, mit denen bei Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen der Exporteur entschädigt werden kann. Exportkreditgarantien sind menschenrechtlich relevant, da diese maßgeblich für Exporte in Schwellenländer vergeben werden. Bei der Vergabe wird insbesondere auch die Förderungswürdigkeit, welche auch menschenrechtliche Aspekte umfasst, betrachtet.

 
 

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