Referentin: Prof. Dr. Beate Rudolf, Rechtswissenschaften FU Berlin

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Zusammenfassung (von Matthias Rost)

In dieser Vorlesung wurden die bestehenden sowie die möglichen Mittel des Völkerrechts betrachtet mit denen Unternehmen an Menschenrechte gebunden werden können. Da sich geltendes Völkerrecht grundsätzlich auf Staaten beschränkt, können Unternehmen nicht als Subjekte des Völkerrechts betrachtet werden. Dies bedeutet, dass auf Unternehmen keine völkerrechtlichen Pflichten übertragen werden können, welche in diversen Pakten definiert wurden.

Die durch das Völkerrecht definierten menschenrechtlichen Pflichten für Staaten, lassen sich wie folgt gliedern:

  1. Achtung der Menschenrechte (to respect)
  2. Schutz der Menschenrechte (to protect)
  3. Gewährleistung der Menschenrechte (to fulfill)

Staaten sind verpflichtet die Menschenrechte zu achten, d.h. Staaten dürfen selbst keine Menschenrechtsverletzungen begehen. Sie müssen die Menschenrechte aller Menschen schützen. Außerdem sind Staaten verpflichtet die Basis für eine menschenrechtsverträgliche Gesellschaft zu legen. Dies kann z.B. durch Menschenrechtsbildung - der Sensibilisierung für menschenrechtliche Themen - oder durch eine geeignete Gesetzgebung erreicht werden.

Staaten müssen diesen Pflichten innerhalb "ihren Gebieten und ihres Herrschaftsbereichs" nachkommen. Diese geografische Beschränkung ist sehr strikt, so dass transnationale Unternehmen, selbst wenn der Hauptfirmensitz z.B. in Deutschland ist, kaum über die Landesgrenzen hinaus kontrolliert werden können.

Eine grundlegende Veränderung wurde sich von den UN Normen erhofft. Diese Normen stellten einen Versuch dar, Unternehmen die völkerrechtlichen Pflichten von Staaten zuzuschreiben:
(…) Innerhalb ihres jeweiligen Tätigkeits- und Einflussbereichs sind transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen verpflichtet, die im Völkerrecht wie im innerstaatlichen Recht anerkannten Menschenrechte zu fördern, ihre Einhaltung zu sichern, sie zu achten, ihre Achtung zu gewährleisten und sie zu schützen(…).

Die UN-Normen wurden jedoch von der zuständigen Kommision nicht angenommen, so dass dieser völkerrechtliche Vorstoß nur ein Entwurf blieb. Kritiker sind der Meinung, dass Unternehmen bei dem Schutz der Menschenrechte nicht mit Staaten gleichgestellt werden sollten.