Referentin: Katharina Spieß, Amnesty International

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Zusammenfassung (von Matthias Rost)

Frau Spieß hat mittels zwei drastischen, sehr bekannten Beispielen in das Thema der Menschenrechte und Unternehmen eingeführt: Die Erdölförderung in Nigeria sowie die Chemie-Katastrophe in Bhopal (Indien).

So übernimmt z.B. die Erdöl-Industrie in Nigeria staatliche Funktionen wie die der Polizei, da der nigerianische Staat nicht stark genug ist diese Leistungen flächendeckend selbst zu erbringen. Die Angestellten der privaten Sicherheitsunternehmen begehen bei ihrem Vorgehen immer wieder Menschenrechtsverletzungen. Durch die starke Förderung von Erdöl und Gas in Nigeria wurde auch das Ökosystem - und somit die lokalen Anwohner - tiefgreifend geschädigt. Der nigerianische Staat ist hier nicht in der Lage die eigene Gesetzgebung durchzusetzen.

Das Chemie-Unglück von Bhopal von 1984 zeigt weitherin, wie schwierig es ist Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Bei dem Unglück starben mehrere zehntausend Mensch. Weitere zehntausende erkrankten. Abgesehen von der Zahlung von $ 470 mio. wurden die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen.

Angesichts wirtschaftlich bedeutender transnationaler Unternehmen können (vor allem) schwache Staaten ihren Pflichten Menschenrechte zu schützen nicht nachkommen. Heutzutage übernehmen daher viele Konzerne gesellschaftliche Verantwortung, genannt Corporate Social Responsibility (CSR). In Form von eigenen oder globalen Kodizes verpflichten sich die Unternehmen zu einem sozial-verträglichen Handeln. Kodizes wie z.B. Rugmark können dabei durchaus sehr gute Ergebnisse ergbringen: Durch Rugmark konnte die Kinderarbeit in der Teppichindustrie in Indien von 43% im Jahr 1993 auf 11% im Jahr 2006 reduziert werden.

Regierungen und NGOs fördern in so genannten Multistakeholder-Konzepten die Umsetzung von CSR-Maßnahmen. Die Vereinten Nationen haben mit dem Global Compact ein internationales "Lernforum" für unternehmerische Verantwortung eingerichtet. Mitgliedsunternehmen verpflichten sich 10 Prinzipien anzuerkennen und ihre Bemühungen zu verstärken diese Prinzipien umzusetzen. Die Kontrolle von Formen der freiwilligen Selbstverpflichtung ist nach wie vor verbesserungswürdig. So wurden mehrere tausend Unternehmen aus dem Global Compact gestrichen, nachdem sie keinen einzigen geforderten Fortschrittsbericht über ihre Bestrebungen geschrieben hatten.

Die Tatsache, dass sich Unternehmen selbst CSR-Maßnahmen auferlegen ist grundsätzlich zu befürworten. Dass der Staat die eigentliche Verantwortlichkeit trägt Menschenrechte zu schützen, darf dabei aber nicht vergessen werden. Der Sonderberichtserstatter für transnationale Unternehmen und Menschenrechte Ruggie hat deshalb 2008 neben der Verantwortung der Unternehmen vor allem die Pflichten der Staaten und die Notwendigkeit des Zugangs zu Rechtsmitteln für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betont.