Am 22. April fand die erste Vorlesung der diesjährigen Human Rights Lectures statt. Mit knapp 100 Besuchern war die erste von 13 Vorlesungen ein voller Erfolg.
In der Einführungsveranstaltung hat Frau Dr. Katharina Spieß, Referentin für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bei Amnesty International e.V., den Themenkomplex "Unternehmen und Menschenrechte" umrissen. Dabei ging sie neben Beispielen vor allem auf Verhaltenskodizes von Unternehmen und die Frage der Verantwortung der Staaten ein.
Am Ende der Veranstaltung wurden viele Fragen gestellt. Sich wiederholende Fragen behandelten unter anderem die Chancen und Grenzen der Unternehmenstransparenz und den Möglichkeiten der Verbraucher "menschrechtlich verträgliche" Waren zu kaufen - zwei wichtige Themen, die später im Programm mit einzelnen Vorlesungen gewürdigt werden
In den kommenden Vorlesungen (bis einschließlich zum 13. Mai) wird das Völkerrecht sowie die Verantwortung der Staaten Gegenstand der Untersuchung sein.
- Was ist Völkerrecht überhaupt und wie kann es Menschenrechte schützen? Wie wird mit transnationalen Unternehmen verfahren, wenn diese Menschenrechtsverletzungen begehen?
- Inwieweit ist Entwicklungspolitik in der Lage Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen Einhalt zu gebieten? Welche Voraussetzungen muss Entwicklungspolitik schaffen?
- Als Exportweltmeister hat Deutschland ein besonderes Interesse in fremden Ländern zu investieren. Welche Rolle spielen menschenrechtliche Überlegungen bei der Vergabe von Exportkrediten? Wie kann sichergestellt werden, dass Investitionen Deutschlands nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen?
Die Vorlesungen finden jeden Mittwoch von 16-18 Uhr an der Freien Universität Berlin statt. Veranstaltungsort ist der Raum KL25/134 in der Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45.
Bilder der Vorlesung



