von Sander Fuchs

Vor 60 Jahren wurde die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von der Generalverammlung der Vereinten Nationen verkündet und gilt seither als Grundlage des humanitären Völkerrechtes.
Die Präambel ebendieser Erklärung enthält eine sehr bedeutsame Passage, in der sie verlangt, dass
"jeder Einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern."
Alle Organe der Gesellschaft - darunter sind eben nicht nur staatliche, sondern auch und in großem Maße wirtschaftliche und gewerkschaftliche Teile unserer modernen Weltgesellschaft zu verstehen.

Zweifellos haben sich die Rahmenbedingungen seit diesem denkwürdigen 10ten Dezember 1948 grundlegend verändert, die Intention der Menschenrechtserklärung aber hat sich in ihrer Zielsetzung nicht gewandelt; sowohl bürgerliche und politische als auch immer stärker wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu fördern und deren Verletzungen anzuprangern und zu unterbinden.

Waren zunächst staatliche Akteure primäre Ziele der Forderungen nach aktiver Umsetzung und Unterstützung der genannten Rechte, rücken seit Beginn der 90er Jahren ökonomische Strukturen neuer Qualität in Form von transnationalen Unternehmen (TNCs) immer stärker in den Fokus der Menschenrechtsforderungen.

Denn mit dem Entstehen von global operierenden Unternehmen, deren Jahresumsatz das Bruttoinlandsprodukt kleinerer Länder übertrifft, ging und geht eine Schwächung staatlicher Handlungskompetenzen und eine steigende Abhängigkeit von ebendiesen Konzernen einher. Diese Entwicklung hat fatale Konsequenzen, da sie die zwischenstaatlicher Konkurrenz ad absurdum führt; durch möglichst niedrige Lohnnebenkosten, eingeschränkten Sozial- und Arbeitsnormen (z.B. Streik- und Gewerkschaftsverbot) und allgemeine "Entrechtung" des Individuums versuchen Staaten, sich als Standort für multinationale Konzerne möglichst schmackhaft zu machen; meist auf Kosten der vielen Millionen Arbeitnehmer.

Und trotz aufkommender Tendenzen durch eine wachsende Zahl wirtschaftlicher Unternehmen, sich im Rahmen eines als "Corporate Social Responsibility" (CSR) bezeichneten Konzeptes selbst zu nachhaltigen und menschenrechtsfördenden Maßnahmen zu verpflichten, bleibt die Lage einer erdrückenden Mehrheit der Arbeitnehmerschaft in vielerlei Ländern unbefriedigend bis katastrophal. Denn die Wirksamkeit von selbstauferlegten Verhaltenskodizes für Unternehmen ist bei deren Unverbindlichkeit und der Abwesenheit eines effektiven Monitorings ziemlich zweifelhaft; einer Studie der OECD (1999) zufolge sehen nur 11% dieser Verhaltenskodizes externe Überwachungsmechanismen vor.

Die Palette der Menschenrechtsverletzungen reicht, um nur einige zu nennen, von Kinderarbeit und Diskriminierung über unmenschliche Arbeitsbedingungen und Entzug politischer Rechte bis zu modernen Formen der Sklaverei- verübt durch Unternehmen, welche durch den globalisierten Druck des Marktes und im Namen anonymer Investoren zu halblegaler Profitmaximierung auf Kosten ebendieser Rechte "gezwungen" werden. Oft arbeiten die Unternehmen zur Erreichung ihrer Ziele mit paramilitärischen Gruppen zusammen, welche gegen Finanzierung z.B. gewerkschaftliche Bewegungen zerschlagen. So wird die Zahl der ermordeten Gewerkschaftler in Kolumbien auf mehrere Tausend geschätzt.

Daher macht es sich Amnesty International wie viele andere ähnlich geartete Organisationen auch zur Aufgabe, systematische Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen aufzudecken und z.B. durch Mobilisierung öffentlichen Drucks konkret zu verhindern.
Diese Aufgabe kann jedoch nur in Zusammenarbeit von staatlichen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Kräften nachhaltig gemeistert werden.

Erste Schritte sind getan; die "International Labour Organisation" (ILO) beispielsweise verfolgt als Sonderorganisation der Vereinten Nationen exakt dieses Ziel durch Ausarbeitung rechtsverbindlicher Abkommen, welche alle 181 Mitgliedsstaaten anerkennen und deren Umsetzung unterstützen müssten. Einschränkend muss allerdings ergänzt werden, dass nur etwa ein Drittel der Mitglieder tatsächlich alle 187 Übereinkommen ratifiziert haben.

Solche internationalen Rechtsabkommen sind dringend notwendig, da ein weiterer Faktor dem verpflichtenden Umsetzen gewisser Menschenrechtsnormen in Unternehmen im Wege steht. Mächtige TNCs sind durch "Aufspaltung" in viele Tochterkonzerne nicht überall an ein das nationale Recht ihres Ursprungslandes, sondern jeweils immer nur an das geltende Recht des jeweiligen Landes , in welchem die Tochtergesellschaft operiert, gebunden. Und viele Entwicklungs- und Schwellenländer sehen in einer Übernahme eines entsprechenden Gesetzeskataloges einen Wettberwerbsnachteil, welcher sie ihrer letzten Standortvorteile gegenüber den Industrienationen beraubt.
Folglich kann eine globale Durchsetzung der Menschenrechte nur einhergehen mit einer veränderten Globalisierung, welche die Entwicklungsländer aus ihrer Position der Abhängigkeit befreit und zu einer stärkeren internationalen Staatengemeinschaft führt, die effektiv gegen Verstöße auch der größten TNCs vorgehen und diese gemeinsam ahnden kann.
Und ein weiterer, wichtiger Aspekt darf vom geneigten Leser nicht unbeachtet bleiben; das eingangs genannte Zitat bezieht sich nicht nur auf "alle Organe", sondern auch auf "jede(n) Einzelne(n)" (Zitat geändert durch Verf.); denn eines muss jedem klar sein: abscheuliche und menschenrechtsverachtende Praktiken durch Unternehmen können nur so lange bestehen, wie es eine indifferente Konsumgesellschaft vorzieht, von ebendiesen Praktiken durch Dumpingpreise selbst zu profitieren anstatt durch das eigene Konsumverhalten Akkzente für eine gerechtere Welt zu setzen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ebenso vielschichtig wie komplex in ihrer Bekämpfung sind. Nötig ist ein international umgesetzter Rechtsrahmen, welcher Konzernen die Möglichkeiten des gegeneinander Ausspielens von Regierungen zum eigenen Profit nimmt. Nötig ist auch ein verändertes Wettbewerbsverhalten, welches nicht nur dem profitabelsten, sondern auch dem ethisch vertretbarsten Unternehmen den Vorrang gewährt. Und schließlich ist nötig eine bewusste Weltgesellschaft, welche ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme erkennt und ausschöpft; durch Konsumverhalten, aber auch durch Aktionen – wie durch Amnesty International!