Human Rights Lectures 2010: "Die Vernachlässigten? - Zur Rolle der wirtschaftlich, sozialen und kulturellen Rechte"

Die Human Rights Lectures finden ab dem 21. April jeden Mittwoch von 16-18 Uhr in der Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, Raum J32/102 statt.

Allen Menschen stehen die grundlegenden Rechte zu, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgehalten sind und die in den folgenden Jahrzehnten durch die zwei großen Menschenrechtspakte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („Sozialpakt“), konkretisiert worden sind. Beide Abkommen traten 1976 in Kraft und sind für alle Staaten rechtsverbindlich. Die Teilung der Menschenrechte in zwei Pakte war eine Folge der ideologischen Auseinanderstetzungen während des Kalten Krieges. Erst auf der Wiener UNO-Menschenrechtskonferenz von 1993 wurde diese Trennung überwunden und die Unteilbarkeit der Menschenrechte festgehalten: „Alle Menschenrechte sind allgemein gültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinneszusammenhang.“

 

Nichtsdestoweniger ist die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, kurz WSK-Rechte genannt, noch immer umstritten. Während auf der einen Seite auf die Zusammengehörigkeit der einzelnen Menschenrechte und die Wichtigkeit der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse hingewiesen wird, wird auf der anderen Seite die Befürchtung geäußert, dass die Verwirklichung der WSK-Rechte zu Lasten der klassischen Freiheitsrechte gehen könne. Welche Rolle also spielen die WSK-Rechte bei der Verteidigung der Menschenrechte und welche Rolle sollten sie spielen? Die Human Rights Lectures 2010 widmen sich diesen Fragen. Sie sollen insgesamt zu einem besseren Verständnis der WSK-Rechte und der mit ihnen verknüpften Problematiken führen. Unser Anspruch ist es dabei, den Themenkomplex aus möglichst vielen Blickwinkeln zu betrachten, was sich sowohl in der Auswahl der Vorlesungsthemen als auch in den Arbeitsbereichen der eingeladenen Referenten und Referentinnen niederschlägt.

 

Die Human Rights Lectures werden in diesem Jahr von Frau Prof. Dr. Heike Krieger des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität als Schirmherrin betreut.

 

Die Vorlesungsreihe findet immer mittwochs von 16 Uhr c. t. bis 18 Uhr statt. Eine Vorlesung soll im Allgemeinen zwischen 60 und 70 Minuten dauern und durch eine anschließende Diskussion ergänzt werden. Zu Beginn der Podiumsdiskussionen wird allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen Gelegenheit gegeben, sich und ihren Arbeitsbereich sowie ihre Position hinsichtlich des Diskussionsthemas kurz vorzustellen.

 

--> Detaillierte Beschreibung der einzelnen Vorlesungen <--

 

Datum

Thema

21. April

Eine historische und juristische Einführung in die WSK-Rechte

28. April

Eine (moral-) philosophische Herleitung der WSK-Rechte

05. Mai

Podiumsdiskussion -

Die WSK-Rechte und der Kulturrelativismus

12. Mai

Das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen

19. Mai

Freier Zugang zu Bildung - für alle?

26. Mai

Recht auf Gesundheit - auch für Migranten und Asylbewerber?

02. Juni

Recht auf Wasser - Garantie einer knappen Ressource?

09. Juni

Podiumsdiskussion -

Die WSK-Rechte: Chance vs. Utopie